Kulturförderung

 

Was wird unterstützt?

Es werden in erster Linie Projekte und Jahresprogramme mit folgenden Schwerpunkten unterstützt: Theater, Tanz, Musik, Lite­ratur, bildende Kunst, Film, angewandte Kunst, Ge­schichte und Gedächtnis, interdis­ziplinäre Formate sowie Vermittlung und Aus­tausch. Insbesondere werden auch spartenüber­greifende Projekte sowie Nach­wuchskultur gefördert.

Ebenfalls werden Programme, welche den Zugang von Kindern, Jugendlichen und Familien zum kulturel­len Angebot erleichtern und fördern, unterstützt.

 

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit orientiert sich am Grad der Ausstrahlung eines kulturellen Vorhabens bzw. einer Kulturinstitution sowie an der Höhe des Beitrags:

  • Verein KulturZürichseeLinth
    Vorhaben mit regionaler Ausstrahlung
    Beiträge an Projekte/Institutionen bis 10'000 Franken
  • Amt für Kultur St. Gallen
    Vorhaben von mindestens regionaler Bedeutung
    Beiträge an Projekte/Institutionen ab 10'000 Franken (Lotteriefonds)
  • Gemeinden
    Vorhaben mit kommunaler Ausstrahlung